
LG Hamm, Beschl. v. 27.07.2016; Az. 4 Ta 118/16
LG Hamm: Eine Unterschrift in "Kinderschrift" unter einem Arbeitszeugnis muss der Arbeitnehmer nicht dulden, da sie Zweifel an der Ernsthaftigkeit aufkommen lässt (LG Hamm, Beschl. v. 27.07.2016; Az. 4 Ta 118/16).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Arbeitsrecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 03.05.2017 |
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