
LAG Mainz, Urt. v. 03.03.2015; Az. 8 Sa 561/14
LAG Mainz: Liegen die Fortbildungskosten um ein Vielfaches höher als Bruttomonatsgehalt eines Arbeitnehmers, ist die Klausel, die eine lediglich jährlich gestaffelte Minderung der Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers vorsieht, wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam (LAG Mainz, Urt. v. 03.03.2015; Az. 8 Sa 561/14).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Arbeitsvertrag & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 02.11.2017 |
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