
BGH, Urt. v. 28.07.2015; Az. VI ZR 340/14
BGH: Wird eine unwahre Tatsachenbehauptung von Dritten ohne Wissen oder Zutun des Kommentators übernommen und weiterverbreitet, muss der Kommentator aktiv auf die Löschung dieser Beiträge hinwirken (BGH, Urt. v. 28.07.2015; Az. VI ZR 340/14).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Webcleaning & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 15.05.2017 |
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