
BGH, Urt. v. 25.10.2011; Az. VI ZR 93/10
BGH: Ein Hostprovider kann im Einzelfall für einen Blog-Eintrag haften, der Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Beschwerde muss allerdings so konkret gefasst sein, dass der Betreiber die Rechtsverletzung leicht prüfen kann (BGH, Urt. v. 25.10.2011; Az. VI ZR 93/10).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Webcleaning & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 15.05.2017 |
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