
AG München, Urt. v. 01.10.2013; Az. 331 C 28375/12
AG München: Trotz Auffahrunfalls besteht ein Anscheinsbeweis für das Verschulden des Vorausfahrenden, wenn feststeht, dass dieser erst unmittelbar vor dem Unfall die Fahrspur gewechselt hat (AG München, Urt. v. 01.10.2013; Az. 331 C 28375/12).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Verkehrsunfall & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 08.03.2016 |
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