
Telekom-Rechnung zu hoch? Wie reagieren?
Mobilfunk und DSL
Sie haben eine Telekom-Rechnung erhalten, die Ihnen zu hoch erscheint? Telekom-Rechnungen enthalten häufig Entgelte für kostenpflichtige Dienste anderer Anbieter. Auch technische Fehler bei der Abrechnung des Anbieters sind nicht ausgeschlossen. Wie Sie reagieren sollten (inkl. Muster-Widerspruch )
Wenn die Telefonrechnung zu hoch ist
Sie haben eine Handy- oder Festnetzrechnung erhalten, die Ihnen überhöht erscheint? Dies kann mehrere Gründe haben. Technische Fehler des Anbieters bei der Abrechnung zum Beispiel. Oder der Aufschlag von Entgelten für teils fragwürdige Mehrwertdienste dubioser Drittanbieter. Meist rechnen diese Anbieter ihre Dienste nämlich über die Telefonrechnung ab.
Ein problematisches Inkassomodell
Bei der Beratung von Telefon-Kunden müssen wir oft feststellen, dass der Nutzer die Leistung nicht oder zumindest nicht bewusst in Anspruch genommen hat. Die Gründe können vielfältig sein: Ein unbedachter Klick auf ein Werbebanner. Oder eine Sicherheitslücke in der Software des Handys.Die Telekom weist im Regelfall jegliche Verantwortlichkeit von sich. Und empfiehlt, sich unmittelbar an den Drittanbieter zu wenden.
Ihre Rechte als Telekom-Kunde
Tatsächlich müssen Sie sich hierauf aber nicht verweisen lassen (LG Potsdam, Urt. v. 26.11.2015; Az. 2 O 340/14). Nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung muss sich der Anbieter auch dann sämtliche Einwendungen entgegenhalten lassen, wenn er nur als Inkassostelle fungiert (BGH, Urt. v. 16.11.2006, Az. III ZR 58/06).
Wie Sie auf die Rechnung reagieren sollten
Wehren Sie sich. Lassen Sie der Telekom ein Schreiben zukommen, in dem Sie der Forderung ausdrücklich widersprechen. Mit wenigen Klicks können Sie hier ein professionelles Musterschreiben erstellen. Bestenfalls sollte der Widerspruch binnen 8 Wochen nach Erhalt der Rechnung erfolgen.
Beachten Sie, dass Sie später u.U. den Zugang des Widerspruchs nachweisen müssen. Versenden Sie das Schreiben per Fax oder per Einwurfeinschreiben. Außerdem sollte dem Verkäufer immer eine Frist zur Stellungnahme gesetzt werden.
Verlangen Sie weiterhin die Vorlage eines Einzelentgeltnachweises. Handelt es sich bei dem Dienst um ein kostenpflichtiges Abonnement, muss auch gegenüber dem Drittanbieter eine Erklärung abgegeben werden. Im Zweifel sollten Sie die Korrespondenz einem Anwalt überlassen.
Zuletzt sollten Sie bei der Telekom eine Drittanbietersperre beantragen.
Was wir für Sie tun können
Wir sind mit einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen betraut und können die Berechtigung der Forderung prüfen. Sollten Zweifel an der Berechtigung der Forderung bestehen, würden wir sowohl die Korrespondenz gegenüber der Telekom als auch gegenüber den Drittanbieter übernehmen. In letzter Konsequenz können wir die Forderung gerichtlich feststellen lassen oder bereits abgebuchte Beträge im Klagewege einfordern.
Wer trägt die Anwaltskosten?
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, werden die Kosten im Regelfall von Ihrer Versicherung übernommen. Ein Erstattungsanspruch gegenüber der Telekom dürfte im Regelfall ausscheiden, es sei denn, Sie können bereits gezahlte Entgelte zurückfordern und die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs liegen vor. Unter Umständen besteht ein Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Mit unserem Kostenrechner können Sie die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten kalkulieren.
Urteile zum Thema "Mobilfunk und DSL" finden Sie in unserer Urteilsdatenbank . Sie haben eine Handy- oder Festnetzrechnung erhalten, die Ihnen überhöht erscheint? Wehren Sie sich. Mit wenigen Klicks können Sie hier ein professionelles Musterschreiben erstellen.
Seit 2007 ist Rechtsanwalt Iven mit seinem Team als Einzelanwalt in den Rechtsgebieten des Internetrechts , Mietrechts , Arbeitsrechts und Verkehrsrechts tätig.
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Internetrecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 21.09.2016 |
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