
Infos zur Probezeit
Probezeit
Damit sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer testen können, wird im Regelfall arbeitsvertraglich eine Probezeit vereinbart. Nachfolgend einige Infos über die Probezeit.
Probezeit als Regelfall
Fast alle Arbeitsverträge enthalten eine Regelung zur Probezeit. Die Probezeit dient dazu, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einer Neueinstellung "beschnuppern" können. Ob die Parteien zueinander passen, offenbart sich nämlich im Regelfall erst in der beruflichen Praxis. Zu beachten ist aber auch: Kein Arbeitsverhältnis muss mit einer Probezeit beginnen.
Varianten der Probezeit
Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Probezeit zu vereinbaren. Üblicherweise wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, der lediglich für den Zeitraum der Probezeit ein erleichtertes Kündigungsrecht vorsieht. Möglich ist aber auch der Abschluss eines über die Dauer der Probezeit befristeten Arbeitsvertrages. In diesem Fall muss nach Ablauf der Probezeit ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden.
Dauer der Probezeit
In der Regel darf die Probezeit einen Zeitraum von 6 Monaten nicht überschreiten. Für Ausbildungsverhältnisses gilt eine Probezeit von mindestens einem Monat bis maximal 4 Monaten (§ 20 BBIG).
Kündigung während der Probezeit
Während der Probezeit kann jede Partei das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen kündigen (§ 622 BGB). Dies gilt auch für schwerbehinderte Arbeitnehmer (BAG, Urt. v. 21.04.2016; Az. 8 AZR 402/14).
Für Schwangere gilt ein besonderer Kündigungsschutz (§ 9 MuSchG). Allerdings enden befristete Verträge (s.o.) uneingeschränkt mit Ablauf der Befristung.
Achtung bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags: Sieht dieser eine längere Kündigungsfrist vor, ohne unmissverständlich deutlich zu machen, dass die längere Frist erst nach dem Ende der Probezeit gelten soll, gilt die längere Frist auch für die Probezeit (BAG, Urt. v. 23.03.2017; Az. 6 AZR 705/15).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Arbeitsvertrag & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 23.03.2017 |
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