
Wie Sie sich gegen Abofallen wehren können
Abzocke und Verbraucherschutz
Sie haben ein Inkassoschreiben erhalten, in dem Ihnen ein kostenpflichtiges Abonnement in Rechnung gestellt wird? Sie haben aber nie ein Abonnement bestellt? Hier erfahren Sie, was Sie gegen Abofallen tun können.
Das Problem der Abofallen
Im Internet finden sich zahlreiche Webseiten, die von dubiosen Anbietern nur dafür konstruiert wurden, unbedarften Internetnutzern kostenpflichtige Abonnements "anzudrehen".
Durch eine irreführende Gestaltung der Internetseite (z.B. durch vorgebliche Gratis-Downloads) wird der Nutzer überredet, eine Anmeldung zu einem scheinbar kostenlosen Zugang auszufüllen. Später stellt sich die "Anmeldung" als Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Abonnement-Vertrags heraus.
Was Sie tun sollten
Sie haben ein Inkassoschreiben erhalten, in dem Ihnen ein kostenpflichtiges Abonnement in Rechnung gestellt wird? Sie haben aber nie ein Abonnement bestellt? Hier erfahren Sie, was Sie als Betroffener tun können
Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren. Nehmen Sie keine Zahlungen vor und unterzeichnen Sie auch keine Einzugsermächtigung oder Ratenzahlungsangebote. Beides wird häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt.
Bewährt hat sich ein Erwiderungsschreiben, in dem die grundsätzliche Unwirksamkeit solcher Abonnementverträge hervorgehoben wird. Hilfsweise sollte die vorgebliche Bestellung widerrufen, angefochten und ggf. abgeschlossene Abonnements gekündigt werden.
Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten Sie sich rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen.
Urteile zum Thema "Abzocke und Verbraucherschutz" finden Sie in unserer Urteilsdatenbank .
Seit 2007 ist Rechtsanwalt Iven mit seinem Team als Einzelanwalt in den Rechtsgebieten des Internetrechts , Mietrechts , Arbeitsrechts und Verkehrsrechts tätig.
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Internetrecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 06.01.2015 |
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