
Mietvertrag
Schnittstelle Miet-/Vertragsrecht
Grundlage nahezu jeder mietrechtlichen Beratung ist der Mietvertrag. Häufiger Streitgegenstand sind Renovierungsklauseln und Regelungen zur Schönheitsreparaturen. Unsere Beratungsleistungen reichen von der Prüfung und Erstellung des Mietvertrags bis hin zur Erstellung von Aufhebungsvereinbarungen.
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RA Dipl.-Jur. Univ. René Iven
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Letzter aufgerufener Blogartikel: BAG, Urt. v. 29.06.2016; Az. 5 AZR 716/15