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RATGEBER | Filesharing-AbmahnungWie Sie auf eine Abmahnung reagieren solltenDerzeit sind zahlreiche anwaltliche Abmahnungen im Auftrag der Film- oder Musikindustrie im Umlauf. Hier erfahren Sie, wie mit einer solchen Abmahnung umzugehen ist.Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte das Abmahnschreiben aber auch nicht ignoriert werden. Unterzeichnen Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Nehmen Sie auch keine Zahlung vor, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Formulierung einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind. Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten Sie sich rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen. Gerne stehen wir Ihnen für eine weitergehende Beratung unter der kostenlosen Hotline 0800 589 14 16 zur Verfügung. Unter www.nebonex-abmahnung.de haben wir zudem ein eigenes Portal für Abmahnopfer eingerichtet. KOSTENRECHNER: Was kostet eine Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharings? |